Testament & Vermächtnis

Gottes Liebe reflektieren – über das eigene Leben hinaus. Indem Sie Campus für Christus Schweiz in Ihrem Testament berücksichtigst, investieren Sie in die Zukunft: Sie sorgen dafür, dass Menschen weiterhin Gottes Liebe entdecken können. Ihr Erbe wird zu einem Samen, der aufgeht und Frucht trägt.

Wie können Sie Campus für Christus Schweiz berücksichtigen?

Es gibt drei Wege, wie Sie unsere Arbeit nachhaltig unterstützen können:

Legat: Im Testament halten Sie folgendes fest: «Campus für Christus Schweiz erhält den Betrag CHF X.» Dies geschieht unabhängig von der Erbteilung.

Erbschaft: Sie ernennen Campus für Christus Schweiz in Ihrem Testament zum (Teil-)Erben. Das ist dann sinnvoll, wenn keine direkten gesetzlichen Erben vorhanden sind oder der freie Teil des Vermögens gezielt eingesetzt werden soll.

Schenkung: Sie können bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens übertragen und die Auswirkung Ihrer Unterstützung persönlich miterleben.

Angaben zum Testament

Damit Ihr Wille rechtssicher erfüllt werden kann, verwendes Sie bitte folgende Adresse und geben Sie folgende Rechtsform an:

Campus für Christus Schweiz, Hohlstrasse 535, 8048 Zürich

Zivilrechtliche Form: Verein

Persönlicher Kontakt

Ein Testament ist eine persönliche Angelegenheit. Gerne nehmen wir uns Zeit für Fragen, senden Ihnen weitere Informationen zu oder beraten Sie – diskret und unverbindlich – bei uns in Zürich-Altstetten oder in Ihrer Nähe.

Rachel Stoessel

Mitglied der Geschäftsleitung - Fundraising

Persönlicher Kontakt

Ein Testament ist eine persönliche Angelegenheit. Gerne nehmen wir uns Zeit für Fragen, senden Ihnen weitere Informationen zu oder beraten Sie – diskret und unverbindlich – bei uns in Zürich-Altstetten oder in Ihrer Nähe.

Rachel Stoessel

Mitglied der Geschäftsleitung - Fundraising

FAQs – häufig gestellte Fragen

Wie gross muss mein Nachlass für ein Legat sein?

Es gibt keine Untergrenze. Jedes Legat, ob klein oder gross, ist wertvoll.

Werden Steuern fällig?

Nein, es fallen keine Steuern an. Campus für Christus Schweiz ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und damit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Muss ich mein Testament bei einem Notar machen?

Nein. Eine Beurkundung durch einen Notar erhöht jedoch die rechtliche Sicherheit.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine juristische Beratung durch einen Notar oder Anwalt.
Weitere Informationen zur Erbschaft: www.ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/erbschaft/wer-wie-viel-erbt/

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