Es gibt drei Wege, wie Sie unsere Arbeit nachhaltig unterstützen können:
Legat: Im Testament halten Sie folgendes fest: «Campus für Christus Schweiz erhält den Betrag CHF X.» Dies geschieht unabhängig von der Erbteilung.
Erbschaft: Sie ernennen Campus für Christus Schweiz in Ihrem Testament zum (Teil-)Erben. Das ist dann sinnvoll, wenn keine direkten gesetzlichen Erben vorhanden sind oder der freie Teil des Vermögens gezielt eingesetzt werden soll.
Schenkung: Sie können bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens übertragen und die Auswirkung Ihrer Unterstützung persönlich miterleben.
Damit Ihr Wille rechtssicher erfüllt werden kann, verwendes Sie bitte folgende Adresse und geben Sie folgende Rechtsform an:
Campus für Christus Schweiz, Hohlstrasse 535, 8048 Zürich
Zivilrechtliche Form: Verein
Ein Testament ist eine persönliche Angelegenheit. Gerne nehmen wir uns Zeit für Fragen, senden Ihnen weitere Informationen zu oder beraten Sie – diskret und unverbindlich – bei uns in Zürich-Altstetten oder in Ihrer Nähe.
Mitglied der Geschäftsleitung - Fundraising
Ein Testament ist eine persönliche Angelegenheit. Gerne nehmen wir uns Zeit für Fragen, senden Ihnen weitere Informationen zu oder beraten Sie – diskret und unverbindlich – bei uns in Zürich-Altstetten oder in Ihrer Nähe.
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Es gibt keine Untergrenze. Jedes Legat, ob klein oder gross, ist wertvoll.
Nein, es fallen keine Steuern an. Campus für Christus Schweiz ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und damit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Nein. Eine Beurkundung durch einen Notar erhöht jedoch die rechtliche Sicherheit.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine juristische Beratung durch einen Notar oder Anwalt.
Weitere Informationen zur Erbschaft: www.ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/erbschaft/wer-wie-viel-erbt/

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